EU-Konsultationen zur Energiebesteuerungsrichtlinie und zum Grenzausgleich

 Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist abgeschlossen
Einladung zum Onlineseminar am Dienstag, den 6.10.2020 18:00 Uhr über Hintergründe und Fragen zu den EU-Konsultationen Energiebesteuerungsrichtlinie und Grenzausgleich

Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen

Einheitliche wirksame CO2e-Preise, ein CO2e-Grenzausgleich und Differenzverträge zur Finanzierung treibhausgasarmer Produktionsprozesse ermöglichen die Abkehr von einer Politik der Ausnahmen hin zur gezielten Förderung treibhausgasarmer Produkte.

Hierzu hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation ausgelobt, an der sich jede(r) noch bis zum 14.10.2020 beteiligen kann.

Am 23. Juli 2020 leitete die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen im Rahmen des European Green Deal ein. Alle interessierten Parteien (Bürger*innen und Institutionen) sind per Fragebogen aufgefordert, sich zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und einem neuen CO2-Grenzausgleichssystem über die folgenden beiden separaten Konsultationen zu äußern:

  1. Konsultation zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie bis 14.10.2020
    (der Fragebogen zur Energiebesteuerungsrichtlinie ist online auszufüllen, kann aber hier vorab als pdf heruntergeladen werden)
    und
  2. Konsultation zur Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichssystems bis 28.10.2020 (Der Fragebogen zum Grenzausgleich ist online auszufüllen, kann aber hier vorab als pdf heruntergeladen werden.)

Beide Vorhaben stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und eröffnen die Möglichkeit einer Abkehr der bisherigen Politik das Risiko der Abwanderung von Produktion und Emissionen z.B. ins außereuropäische Ausland (des Carbon Leakage) vorwiegend mit Ausnahmen zu lösen. Zu den bisherigen Ausnahmen gehören die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten im Rahmen desEU-ETS, die Strompreiskompensation oder Erleichterungen bei Steuern und Umlagen (wie z.B. auch der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbaren Energien Gesetzes).

Inzwischen hat sich die EU-Kommission insofern bereits positioniert, als dass sie die CO2-Bepreisung für die Bereiche Gebäude und Verkehr im Rahmen einer Erweiterung des EU-ETS nach dem Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes als mögliche Lösung hervorhebt (EU 2020, EU-2020-1, EU-2020-2). Deutschland beschreitet allerdings mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel für Gebäude und Verkehr gegenüber allen anderen EU-Staaten, die CO2-Preiskomponenten über ihre nationalen Energiesteuern realisiert haben oder planen, einen Sonderweg.

Wir rufen deshalb dazu auf, sich an den EU-Konsultationen zu beteiligen und laden hierzu zum Onlineseminar am Dienstag, den 6.10.2020 um 18 Uhr zu einem Onlineseminar ein, bei dem wir nach einer kurzen Einführung mit Ihnen über Hintergründe und Fragen diskutieren möchten.

Das Onlineseminar ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Wann
6. Oktober 2020 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Ort
Online
Deutschland