Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU umfasst folgende wesentliche Schritte:
- Die EU-Komissionen macht einen Gesetzesvorschlag.
- Der Rat und das Parlament nehmen den Vorschlag entweder in erster oder in zweiter Lesung an.
- Erzielen Rat und EU-Parlament keine Einigung, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen.
- Ist die vom Vermittlungsausschuss vereinbarte Fassung in dritter Lesung für Rat und EU-Parlament annehmbar, wird der Rechtsakt erlassen.
So verläuft auch das Verfahren zu den Gesetzesvorschlägen im Rahmen des "Fit für 55" Pakets. Eine Übersicht über die Gesetzesinitiativen und deren Verfahrensstand findet sich unter https://www.consilium.europa.eu/de/policies/green-deal/fit-for-55-the-eu-plan-for-a-green-transition/
Derzeit verhandelt das EU-Parlament über seine Änderungsvorschläge gegenüber dem Komissionsentwurf zum Europäischen Emissionshandel.
Im bestehenden europäischen Emissionshandel (EU ETS I, der große Anlagen aus Energiewirtschaft und Industrie abdeckt) sollen - das Cap für die Ausgabe von Verschmutzungsrechten so gesetzt werden, dass die Emissionen bis 2030 um -67% im Vergleich zu 2005 verringert werden (EU-Kommission -60%).
- nach 2030 keine freien Zertifikate (also keine gratis-Emissionsrechte) mehr für die Industrie ausgegben werden,
- Industrieanlagen, die schnell dekarbonisieren wollen, weiterhin freie Zuteilungen, Klimaverträge und einen Klimabonus bekommen;
- ein Klima-Investitionsfonds (vormals Innovation Fond) mit bis zu 146 Milliarden Euro (Preisannahme 100 Euro CO2-Preis) für die Dekarbonisierung der Industrie zur Verfügung gestellt werden. Mindestens 12% davon werden für den Ausbau von Erneuerbaren reserviert.
- Einnahmen unter dem ETS dürfen nicht mehr für fossile Energien oder Atomkraft ausgegeben werden.
Die Absage Deutschlands, mehr finanzielle Mittel seitens der Mitglieder der EU bereit zu stellen, hat die EU Komission zum Anlass genommen, vorzuschlagen in den kommenden Jahren 250 Millionen Zertifikate aus der Marktstabiltätsreserve zu versteigern und den angestrebten Erlös in Höhe von 20 Milliarden Euro in den Corona-Hilfsfonds zu stecken. Dies stößt bei Umweltverbänden und Energieversorgern auf erhebliche Kritik (vgl. Handelsblatt vom 30.5.2022). Damit würde der Vorteil des Emissionshandels aufgegeben, einen verlässlichen Pfades der Emissionsminderungen durch Begrenzung von Verschmutzungsrechten vorzugeben. Die Preise für Verschmutzungsrechte würden sinken und damit die Anreize zur Umstellung auf eine treibhausgasarme Produktion gemindert.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission einen zweiten Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Verkehr vorgeschlagen, den EU-ETS II.
Stand der Diskussion seitens der Verhandler im europäischen Parlament hierzu ist: - Der EU-ETS II soll nun vorerst nur für gewerbliche Gebäude und gewerblichen Verkehr gelten mit einem CO2-Höchstpreis von 50 Euro. Private Haushalte sollen ausgenommen werden. (Wie das bürokratisch funktionieren soll ist unklar.
- Im Jahr 2026 soll die EU-Kommission analysieren, ob eine Einführung des ETS II auch für private Haushalte infrage kommt und dabei vor allem, ob Energie- und Mobilitätsarmut abgenommen hat.
Am Dienstag, den 7.6. wird im EU-Parlament über wichtige Bestandteile, wie den EU-ETS des "Fit für 55" Pakets diskutiert (EU_Kalender). Bis zum 28.6. sollen seitens EU-Parlament und Rat die jeweiligen Änderungsvorschläge vorliegen, die dann im Vermittlungsausschuss besprochen werden.
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